Und der Urlaub kann beginnen.......



Allgemeine Mietbedingungen




1. Abschluss des Mietvertrages


Der Vertrag kommt nach Abschluss des Mietvertrages und Leistung einer Anzahlung durch den Mieter zustande. Sollte das Mietfahrzeug kurzfristig z.b. durch einen Unfall, einen Totalausfall erleiden, ist der Vermieter von der Leistung befreit. In diesem Falle erhält der Mieter den bereits geleisteten Mietpreis zurück.

Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises und Führerscheins sein. Diese sind zur Mietübergabe mitzubringen. Der Fahrzeugführer (Mieter) muss mindestens 21 Jahre alt und bereits 1 Jahr im Besitz des erforderlichen Führerscheins sein. Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich (Führerschein, Verkehrsregeln). Eine Weitergabe oder Weitermietung ist untersagt. Bei Verstößen steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Der Mieter haftet darüber hinaus für jegliche daraus entstehenden Schäden.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Es darf nicht benutzt werden :


- Zur entgeltlichen Personen – und Güterbeförderung

- Zum Abschleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen

- In Rennen, zu Wett – oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen.

- Zu Fahrten bei den der Mieter oder Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, steht.

- In Verletzung der Verkehrs – oder sonstigen Vorschriften, die am Ort und zur Zeit der Benutzung gelten.

- Durch dritte Personen, es sei denn, dass solche Personen im Voraus benannt und durch Eintragung im Mietvertrag anerkannt worden sind.



2. Mietpreise und Zahlungsbedingungen


Der Mietpreis und die Zusatzkosten richten sich nach der am Tag der Buchung gültigen Mietpreisliste. Alle Preise gelten inkl. 19 % MwSt. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Nächte. Ausnahmen bei Buchungslücken.

Bei Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung von 200,00 Euro sofort fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist, ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden.



3. Rücktritt vom Vertrag


Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag ist eine Abstandssumme in Höhe von 1/3 der Gesamtmietsumme fällig. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist die ganze Mietsumme fällig. Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu nennen, erfüllt dieser den Mietvertrag, fallen keine Kosten an.



4. Kaution und Versicherungsbedingungen


Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert. Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 1000,00 Euro in bar hinterlegt werden welche bei Abgabe eines schadenfreien Fahrzeuges wieder ausgezahlt wird.

Bei Schadensfällen (Vollkaskoschaden) werden die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges bis zur Kautionshöhe abgerechnet.

Bei Teilkaskoschäden / Elementarschäden werden die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges bis zur Kautionshöhe abgerechnet.

Eine Kopie des Versicherungsscheins wird auf Verlangen ausgehändigt.



5. Übergabe und Rücknahme


Das Fahrzeug kann am Abholtag werktags zwischen 13:00 und 19:00 Uhr abgeholt und Samstags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abgeholt werden. Individuelle Abholzeiten können telefonisch, einige Tage vor Mietbeginn, erfragt werden. Am Rückgabetag muss das Fahrzeug bis spätesten 10:00 Uhr wieder zurückgebracht werden. Bei Übergabe erfolgt eine Einweisung. Am Abholtag wird dem Mieter ein Übergabeprotokoll ausgehändigt und nach Überprüfung des Fahrzeugs von beiden Parteien unterschrieben. Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem und sauberen Zustand übergeben und muss ebenso wieder zurückgegeben werden. Beanstandungen muss der Mieter während der Übergabe geltend machen. Der Mieter muss das Fahrzeug im Innenraum gereinigt und mit leerem Toiletten – und Abwassertank inklusive aller ihm ausgehändigten KFZ – Papiere und Zubehörteile am Abholort zurückgeben.

Falls das Fahrzeug nicht von innen gereinigt ist, wird eine Endreinigungsgebühr von 200,00 Euro fällig. Fehlende Endreinigung Toiletten – Abwassertank wird dem Mieter mit je 100,00 Euro in Rechnung gestellt.

Fehlende Teile oder Beschädigungen des Inventars sind sofort zu zahlen.



6. Schäden


Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist gehalten, die für den jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen peinlichst genau einzuhalten. Werden Schäden festgestellt, so ist hiervon der Vermieter schriftlich oder fernmündlich zu unterrichten. Ist eine Reparatur unumgänglich, so ist das Fahrzeug sofort an den Vermieter zurückzugeben, sofern dies ohne den Eintritt weiterer Schäden möglich ist. Andernfalls wird der Mieter das Fahrzeug in die nächste erreichbare Werkstatt bringen, nachdem zuvor der Vermieter fernmündlich vom Schaden unterrichtet worden ist und die Genehmigung zur Reparatur erteilt hat.



7. Unfälle


Der Vermieter ist bei einem Unfall sofort telefonisch zu informieren. Bei jedem Verkehrsunfall ist die Polizei zu unterrichten, bei nicht unerheblichen Schäden am Mietfahrzeug und bei Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen. Ein Unfallbericht ist immer auszufüllen. Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen und sonstigen Beteiligten, insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich bei Ermittlung oder bei gerichtlichen Verfahren mit dem Haftpflichtversicherer zusammenzuarbeiten.

Der Vermieter haftet nicht und leistet keinen Ersatzanspruch bei nicht sorgfältiger Behandlung des Fahrzeuges vom Mieter während der Fahrt, bei Fahrzeugausfall, verursacht durch den Vormieter, bei Unfall des Mietfahrzeuges vom Vormieter, bei Motorschäden des Mietfahrzeuges. Der Vermieter bemüht sichbei den o.g. Vorgängen dem Mieter Ersatz zu geben, in jedem Fall aber die Rückerstattung in Höhe der Tagesmiete zu gewähren. Bei Reiseabbruch (durch Krankheit oder Ähnliches) erfolgt keine Mietrückerstattung.


8. Auslandsfahrten


Grundsätzlich sind alle Auslandsfahrten in europäische Länder möglich und erlaubt. Fahrten in die Türkei, Ukraine, Russland sind nicht gestattet. Fahrten in Kriegs – und Krisengebiete sowie Expeditionsfahrten und Fahrten außerhalb befestigter Straßen sind verboten.



9. Treibstoffkosten


Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch wieder mit vollem Tank zurückgegeben werden. Erforderliche Nachtankung durch den Vermieter ist sofort zu zahlen.



10. Hygiene


Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ohne vorherige Absprache ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung werden die anfallenden Kosten für die Reinigung von der Kaution abgezogen.






Gelesen und akzeptiert                  Datum                            Unterschrift Mieter